Für die Ausstellung von E-Rechnungen gilt aktuell noch eine gesetzliche Übergangsregelung, die für Unternehmen mit einem Gesamtjahresumsatz von über 800.000 Euro zum Jahresende endet (für kleinere Unternehmen erst Ende 2027).
Baugewerbe fordert Verlängerung der Übergangsfrist
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) hat angesichts erheblicher praktischer Probleme bei der Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung eine Verlängerung der Übergangsfrist für den Versand von E-Rechnungen bis zum 31. Dezember 2027 gefordert (wir hatten darüber in der BLICKPUNKT BAU-Ausgabe 04/2026, Seite 20 informiert).
Inwiefern der ZDB mit dieser Forderung Erfolg haben wird und die Übergangsfrist für die Einführung der E-Rechnungspflicht tatsächlich bis 31. Dezember 2027 verlängert wird, ist allerdings völlig offen. Unternehmen, die bisher im Bereich der E-Rechnungen noch nichts unternommen haben, sind daher nun also dringend aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, dass eine Rechnungsstellung an Unternehmenskunden auch nach dem Jahreswechsel möglich bleibt.
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