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EU-Sanktionen gegen Russland: Neue Eigenerklärung in Vergabeverfahren

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat in einem Erlass über die Auswirkungen der EU-Sanktionen gegen Russland bei öffentlichen Aufträgen informiert.

Demnach besteht grundsätzlich ein Verbot für die Vergabe öffentlicher Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen mit Bezug zu Russland. Das trifft auf Personen mit russischer Staatsangehörigkeit, Unternehmen, an denen Personen mit russischer Staatsangehörigkeit Beteiligungen von mehr als 50 Prozent halten, und Bewerber/Bieter zu, die im Auftrag der vorgenannten Personen und Unternehmen handeln. Das Verbot erstreckt sich zudem mittelbar auf an einem Auftrag beteiligte Nachunternehmer, Lieferanten und Eignungsverleiher, sobald deren Anteil am Auftragswert 10 Prozent übersteigt.

Bewerber oder Bieter neuer oder laufender Vergabeverfahren müssen in diesem Zusammenhang ein neues Formblatt zur Eigenerklärung abgeben.

Der Erlass gilt mit sofortiger Wirkung für die Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich. Eine Erstreckung auf den Unterschwellenbereich wird derzeit vom Ministerium noch geprüft. Wir gehen zudem davon aus, dass das Bayerische Bauministerium den Bundeserlass übernehmen wird.

Den Bundeserlass sowie das Formblatt zur Eigenerklärung finden Sie anbei zum Download.

EU Sanktionen

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