„Die jetzt vorgelegten Empfehlungen des Umweltausschusses des Bundesrats für eine Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und eine novellierte Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sind in weiten Bereichen für das Baugewerbe nicht oder nur schwer in der Baupraxis umsetzbar. Sie führen in der Anwendung zu erheblichen rechtlichen Problemen für die Bauunternehmen. Sie werden das Bauen verteuern, verschlechtern die CO2-Bilanz bei der Bauabfallverwertung und Nutzung des Bodenaushubs und erschweren die Kreislaufwirtschaft am Bau. Sowohl die Haupt- als auch die Hilfsempfehlung des Umweltausschusses zur EBV (EBV 2.0 und EBV 3.0) und die vom Umweltausschuss vorgeschlagenen Änderungsvorschläge zur BBodSchV laufen allen Bemühungen zuwider, ein sinnvolles bundeseinheitliches rechtliches Regelwerk zu schaffen, welches die Aspekte der Kreislaufwirtschaft und des Ressourcenschutzes bei Baumaßnahmen ausgewogen berücksichtigt und dazu beiträgt, Primärrohstoffe einzusparen.“
Mit diesen deutlichen Worten kritisierte Wolfgang Schubert-Raab, Präsident der Bayerischen Baugewerbeverbände heute die bekannt gewordenen Beschlussempfehlungen des Umweltausschusses des Bundesrats. Das Bayerische Baugewerbe teilt damit die Ablehnung dieser Beschlussempfehlungen mit den Verkehrs-, Wirtschafts- und Wohnungsbauausschüssen des Bundesrats.
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