Vorrang technischer Schutzeinrichtungen vor persönlicher Schutzausrüstung
Am 11. Februar 2019 ist die Neufassung der TRBS 2121 Teil 1 „Gefährdungen von Personen durch Absturz, Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten“ in Kraft getreten. Diese sieht den zwingenden Vorrang technischer Schutzeinrichtungen vor persönlicher Schutzausrüstung vor. Damit werden sich die Montageabläufe im Gerüstbau ändern. Sofern noch möglich, müssen alte Gerüste mit neuen Gerüstbauelementen nachgerüstet werden.
Der Bundesinnungsverband Gerüstbau hat seine Mitglieder in einem Rundschreiben informiert und darauf aufmerksam gemacht, dass sich die neuen Arbeitsschutzmaßnahmen auf die Gerüstbaukosten auswirken werden.
Siehe auch: Arbeitsschutz im Gerüstbau - Mehrkostenanspruch vom konkreten Vertrag abhängig (News vom 29. März 2019)