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Konditionen zur Effizienzhaus 55-Plus-Förderung veröffentlicht

Zur neu aufgelegten, befristeten Effizienzhaus 55-Plus-Förderung (Start: 16. Dezember) wurden nun die Konditionen für die Förderkredite veröffentlicht. Diese beginnen für ein Darlehen in Höhe von maximal 100.000 Euro bei 1,42 Prozent effektivem Jahreszins (bei einer Laufzeit zwischen 4-10 Jahren, einer Zinsbindung von bis zu 10 Jahren und 1-2 tilgungsfreien Jahren) und betragen maximal 2,45 Prozent effektiven Jahreszins (bei einer Laufzeit zwischen 26-35 Jahren, 10 Jahre Zinsbindung und 1-5 Jahren tilgungsfreier Anlaufzeit).

Eckdaten der KfW-Förderung

Förderfähig sind der Neubau oder Ersterwerb von Wohngebäuden, die im Effizienzhausstandard 55 mit einer Wärmeerzeugung mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien geplant sein müssen. Fossile Energieträger wie Gas und Öl sind damit ausgeschlossen – Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme, Biomasse etc. sind förderfähig. Es muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine Baugenehmigung vorliegen, mit dem Bauvorhaben darf jedoch noch nicht begonnen worden sein.

Mehr zu den Mindestanforderungen erfahren Sie hier sowie in unserer aktuellen BLICKPUNKT BAU-Ausgabe 6/2025.

 

 

KfW-Förderkredit Klimafreundlicher Neubau

Foto: AdobeStock