Forderungen des Handwerks aufgegriffen
Eine der wichtigsten Änderungen in der CSRD ist die Anhebung der Schwellenwerte, ab denen berichtet werden muss, auf 1.750 Mitarbeiter und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro. Auch wird die Handwerksforderung nach einer verbindlichen Festschreibung des freiwilligen Berichtsstandards für KMU (VSME) als Begrenzung für Anfragen an nicht berichtspflichtige Unternehmen unterstützt.
In der CSDDD sollen nur große Unternehmen mit mehr als 5000 Mitarbeitern und ab einem Jahresnettoumsatz von 1,5 Milliarden verpflichtet werden. Auch sollen die verpflichtenden Unternehmen einem risikobasierten Ansatz bei der Informationsbeschaffung folgen und zunächst bereits verfügbare Informationen verwenden. Nur als letztes Mittel wären zusätzliche Informationen von ihren kleineren Geschäftspartnern anzufordern.
Im Ergebnis greift das EU-Parlament damit viele Handwerksforderungen auf. Das EU-Parlamentsvotum stellt noch keine verbindliche Gesetzlage her. Diese muss nun zwischen dem Europäischen Rat und dem EU-Parlament zügig abgestimmt werden, damit die entsprechenden Gesetze noch bis Jahresende final beschlossen werden können.


