Was der Gesetzesentwurf vorsieht
Der Entwurf eines Bundestariftreuegesetzes sieht vor, dass Bauunternehmen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen des Bundes nachweisen müssen, dass Sie sich an einschlägige Tarifverträge halten. Welche Tarifverträge betroffen sind, soll durch Verordnungen festgelegt werden, wobei das Initiativrecht für solche Verordnungen durch einzelne Tarifparteien ausgeübt werden können soll.
Hier droht ein schier undurchdringbarer Wust an Dokumentationspflichten und verschiedenen einzuhaltenden Regelungen – je nachdem welche Verordnung gerade zu beachten ist.
Unsere Forderung
Aus diesem Grund setzen wir uns dafür ein, dass das Tariftreuegesetz mit der Präqualifizierung im Baugewerbe verknüpft wird. Unternehmen der Bauwirtschaft sollen ihre Tariftreue schon dadurch nachweisen können, dass sie
- Mitglied in einem tarifschließenden Arbeitgeberverband und
- zusätzlich präqualifiziert sind.


