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Bundestariftreuegesetz: „Bürokratiemonster“ verhindern

Nach monatelangen Diskussionen haben SPD und Union offenbar ihren Streit um das Bundestariftreuegesetz beigelegt. Gemeinsam mit unserem Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) setzten wir uns aktuell dafür ein, dass das Präqualifizierungsverfahren (PQ VOB) in den Gesetzesentwurf eingebunden wird und präqualifizierte Betriebe durch eine Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband ohne zusätzliche Bürokratie ihre Tariftreue nachweisen können.

Was der Gesetzesentwurf vorsieht

Der Entwurf eines Bundestariftreuegesetzes sieht vor, dass Bauunternehmen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen des Bundes nachweisen müssen, dass Sie sich an einschlägige Tarifverträge halten. Welche Tarifverträge betroffen sind, soll durch Verordnungen festgelegt werden, wobei das Initiativrecht für solche Verordnungen durch einzelne Tarifparteien ausgeübt werden können soll.

Hier droht ein schier undurchdringbarer Wust an Dokumentationspflichten und verschiedenen einzuhaltenden Regelungen – je nachdem welche Verordnung gerade zu beachten ist.

Unsere Forderung

Aus diesem Grund setzen wir uns dafür ein, dass das Tariftreuegesetz mit der Präqualifizierung im Baugewerbe verknüpft wird. Unternehmen der Bauwirtschaft sollen ihre Tariftreue schon dadurch nachweisen können, dass sie

  • Mitglied in einem tarifschließenden Arbeitgeberverband und
  • zusätzlich präqualifiziert sind.
Bürokratie Bundestariftreuegesetz

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