Tagelöhner im Fokus
Unter anderem soll die FKS künftig auch Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit prüfen können, bei denen noch keine Leistungen erbracht wurden. Schon die Anbahnung von Schwarzarbeit – wie etwa auf so genannten Tagelöhnerbörsen („Arbeiter-Straßenstrich“) – wird nun geahndet.
Ergänzung der Definition Schwarzarbeit
Zudem wird die gesetzliche Definition der Schwarzarbeit ergänzt. Auch das Vortäuschen von Dienst- oder Werkleistungen fällt künftig unter den Begriff Schwarzarbeit. Die Ermittler verfolgen damit auch das Vortäuschen eines Beschäftigungsverhältnisses oder einer selbstständigen Tätigkeit zu dem Zweck, dadurch unrechtmäßig Sozialleistungen zu erhalten. Um die Änderungen effektiv umsetzen zu können, soll das zuständige Personal erheblich aufgestockt werden.
Nachdem das Gesetz den Bundesrat passiert hat, wird es nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Es tritt einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Zur Info auf der Seite des Bundesrats