Der Gesetzentwurf enthält Neuerungen im Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung. Vorgesehen ist u.a., dass Kommunen in angespannten Märkten ein „überragendes öffentliches Interesse“ für Wohnungsbau aktivieren können. Funktioniert das nicht, soll eine überörtlich koordinierte Flächenausweisung in regionalen Raumordnungsplänen helfen, kommunale Wohnbauflächen auszuweisen. Umweltprüfungen werden einfacher und belastbar. Naturschutzrechtliche Gutachten erhalten im Regelfall eine Bestandskraft von fünf Jahren, was Planungsprozesse beschleunigen soll. Die Schwellenwerte des beschleunigten Verfahrens ohne Umweltprüfung für die Innenentwicklung werden von 20.000 auf 30.000 qm versiegelter Fläche angehoben, um den Kommunen mehr Handlungsmöglichkeiten zu geben. Neu ist auch, dass für Planungsverfahren nach dem Baugesetzbuch eine ausschließlich digitale Durchführung vorgesehen werden soll.
Nach Abschluss der Länder- und Verbändeanhörung soll der Gesetzentwurf voraussichtlich noch vor der Sommerpause ins Kabinett eingebracht werden.


