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Bau-Turbo: Wichtiger Meilenstein für mehr Wohnungsbau

Das Bundeskabinett hat Mitte Juni 2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, den sogenannten „Bau-Turbo“, beschlossen. Damit sollen die Kommunen die Möglichkeit erhalten, vor Ort flexibler zu bauen. Das Baugewerbe sieht hierin einen wichtigen Meilenstein für mehr Wohnungsbau und unterstützt die Maßnahmen zur Novellierung des Baugesetzbuches.

Um Wohnungsbauvorhaben zu erleichtern, zu beschleunigen und so die dringend benötigten Wohnungen schnell und flächendeckend auf den Weg zu bringen, hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bau-Turbo“) auf den Weg gebracht. Das Gesetzgebungsverfahren soll im Bundestag bis Herbst 2025 abgeschlossen sein.

Eine wesentliche Änderung ist die beabsichtigte Neueinführung des § 246e BauGB. Die hiermit möglichen befristeten Abweichungen vom Planungsrecht geben den Kommunen ein starkes Werkzeug an die Hand, um Verfahren zu beschleunigen und Hürden abzubauen. Die Regelung erlaubt es Gemeinden, zusätzliche Wohnungen bereits nach zweimonatiger Prüfung ohne Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans zuzulassen. Dies erlaubt es durch Neubau, Umbau oder Umnutzung zügig neuen Wohnraum zu schaffen. Zudem soll künftig auch im sogenannten Außenbereich (also in Gebieten ohne Bebauungsplan und außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils) einfacher neuer Wohnraum geschaffen werden können. Diese Regelung soll bis 31. Dezember 2030 befristet sein.

Darüber hinaus sieht der Gesetzesentwurf insbesondere eine Änderung der §§ 31, 34 BauGB vor. Durch diese Änderungen wird die Möglichkeit geschaffen, im Sinne des Wohnungsbaus, sowohl von den Festsetzungen bestehender Bebauungspläne als auch im unbeplanten Innenbereich von bestehenden Vorgaben abzuweichen. So werden insbesondere Aufstockungen, Hinterhofbebauungen und Umnutzungen erleichtert. Besonders erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass die neuen Regelungen nicht mehr nur auf Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt begrenzt sind. Darüber hinaus ist positiv zu bewerten, dass die erleichterten Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht nur im Einzelfall, sondern auch für mehrere vergleichbare Fälle (etwa in ganzen Straßenzügen) angewendet werden können.

Bau-Turbo

Foto: RAAB Baugesellschaft mbH & Co KG